Erklärung der GRH e. V. zum NATO-Hauptquartier in Rostock

Die Einweihung eines maritimen taktischen Hauptquartiers der NATO am 21. Oktober in Rostock ist ein eklatanter Völkerrechtsbruch. Mit ihr wird insbesondere der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ vom 12. September 1990 zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier alliierten Mächten Frank­reich, Großbritannien, UdSSR und USA verletzt, in dem u. a. die Stationierung und Verlegung aus­ländischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR nach Abzug der sowjetischen Streitkräfte gere­gelt ist. Artikel 5 (3) des Vertrages bestimmt: „Ausländische Streitkräfte … werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt“.

http://www.grh-ev.org/fileadmin/user_upload/GRH/Aktuelles/Erklaerung_zum_NATO_Hauptquartier_in_Rostock.pdf