Die Einweihung eines maritimen taktischen Hauptquartiers der NATO am 21. Oktober in Rostock ist ein eklatanter Völkerrechtsbruch. Mit ihr wird insbesondere der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ vom 12. September 1990 zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier alliierten Mächten Frankreich, Großbritannien, UdSSR und USA verletzt, in dem u. a. die Stationierung und Verlegung ausländischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR nach Abzug der sowjetischen Streitkräfte geregelt ist. Artikel 5 (3) des Vertrages bestimmt: „Ausländische Streitkräfte … werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt“.

