Corona: Eine mutige Pflegehelferin

Am 25.07.2022 hatte die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück den Eilantrag eines nicht gegen das Coronavirus SARS CoV-2 geimpften Zahnarztes aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim abgelehnt. Der Antragsteller hatte sich mit seinem Eilantrag und einer Klage gegen ein ihm gegenüber im Juni vom genannten Landkreis (Antragsgegner) ausgesprochenes Tätigkeitsverbot gewandt. Diese hatte der Antragsgegner damit begründet, dass der Antragsteller als Zahnarzt bis zum 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis nach dem IfSG (§§20a, 22) habe führen müssen, den er nicht vorgelegt habe. Die Kammer berief sich bei der Ablehnung der Klage auf die verfassungsgemäße Rechtsgrundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

In dem gleichen Jahr verweigerte eine Pflegehelferin dem Nachweis ihrer Immunität nachzukommen, die auf dem gleichen §20a des IfSG basiert, woraufhin ihr der Landkreis im November 2022 die weitere Berufsausübung verbot. Dagegen hat sie vor dem gleichen Verwaltungsgericht Osnabrück geklagt. Im Gegensatz zur Ablehnung des Eilantrags des Zahnarztes mit der Begründung der „verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage“ ist sich die Kammer jetzt aber wohl gar nicht mehr so sicher wie noch vor zwei Jahren. Warum sonst wird eine Aussetzung des Verfahrens in Erwägung gezogen mit der Klärung der Grundsatzfrage, ob der betreffende Paragraf in seiner damaligen Form mit den Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit vereinbar war? Wenn er es nicht war: Wer entschädigt all die Gespritzten – insbesondere diejenigen, die sich wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht spritzen lassen mussten? Diese Persoen hatten nicht nur Angst vor den damals noch unbekannten Nebenwirkungen dieser Seren, sie hatten darüber hinaus EXISTENZÄNGSTE! Denn gerade die Pflegekräfte sind unterbezahlt und i. d. R. auf monatliche Gehaltsüberweisungen angewiesen.

Die von Paul Schreyer und seinem Team von Multipolar freigeklagten RKI-Protokolle haben als Stachel im Fleisch der Obrigkeit bereits jetzt schon eine ganze Menge bewirkt. Und sie werden es auch weiterhin tun. Alle diese „Querdenker„, „Covidioten„, „Schwurbler„, „Verschwörungsideologen“ und mit welchen Wortkonstrukten die Impfkritiker auch immer bezeichnet wurden, weil sie für die Einhaltung ihrer geburtgegebenen GRUNDRECHTE demonstriert (und nur sehr wenige die Krankheit wirklich geleugnet) haben, werden durch das hartnäckige Vorgehen der Pflegerin bestätigt, sollte Karlsruhe im Sinne der Klägerin entscheiden. Ihr gehört unsere Solidarität denn es ist davon auszugehen, dass sie ein hohes finanzielles Risiko eingeht.

Es ist gut möglich, lieber Hr. Spahn, dass schon sehr bald nicht wir alle uns sehr viel zu verzeihen haben, sondern insbesondere wir, die „Coronaleugner“ und „Covidioten“ ihnen und Herrn Lauterbach. Es ist zu bezweifeln, dass wir das tun werden, solange nicht ALLE Vorgänge zu diesen P(l)andemiespielen restlos geklärt und aufgearbeitet sind.